Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man auch die Folgen für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen
zu tragen hat. Einer Haftung entgeht man, so das Landgericht, selbst dann nicht,
wenn man einen Haftungsausschluss auf seinen Seiten platziert. Auch deshalb sind
Distanzierungen von fremden Webseiten sinnlos und überflüssig.
Ausführliche Erläuterungen finden sich auf
dieser Seite.
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